Sicherheit
In Reaktoren wird durch Kernenergie Strom erzeugt und bei diesem Umwandlungsprozess entstehen für den Menschen gefährliche radioaktive Strahlungen. Alle Kernkraftwerke unterliegen in Deutschland strengsten Sicherheitsanforderungen und müssen bei einem Störfall laut der „ Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten – Meldeverordnung“ (AtSMV ) die Öffentlichkeit bzw. das Umweltministerium des zuständigen Bundeslandes in Kenntnis setzen. Je nach Schwere des Vorkommnisses gibt es eine Zeitvorgabe, innerhalb derer die Bekanntmachung statt zu finden hat.
Reaktor – Sicherheitskommission ( RSK )
Diese Kommission berät seit 1958 das jeweils zuständige Bundesministerium in allen Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und dem Strahlenschutz. Seit 2008 existiert für Fragen der Entsorgung von radioaktiven Abfällen eine eigene Kommission – die Entsorgungskommission ( ESK ) – beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz – und Reaktorsicherheit.
1958 – 1962 Bundesministerium für Atomenergie und Wasserwirtschaft
1962 – 1969 Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung
1969 – 1972 Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft
1972 – 1986 Bundesministerium für Inneres
Seit 1986 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz – und Reaktorsicherheit ( RSK)