Unfaelle
Für die Bewertung der Tragweite von Unfällen in kerntechnischen Anlagen wird die „Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse“ ( INES ) zu Grunde gelegt. Diese Skala wurde von der „Internationalen Atomenergieorganisation“ (IAEO ) zur besseren Bewertung der Störfälle für die Bevölkerung eingeführt und hatte ursprünglich sieben Stufen. Später wurde die Stufe 0 hinzugefügt, um Störungen ohne sicherheitstechnische Relevanz darzustellen.
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Die einzelnen Stufen unterscheiden sich wie folgt:
Stufe 0: Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Relevanz
Stufe 1: Störung – Betriebsstörung innerhalb der Anlage
Stufe 2: Störfall – Überschreitung der zulässigen Strahlenwerte beim Personal, teilweiser Ausfall von Sicherheitseinrichtungen ( 1998 Unterweser, 2001 Philippsburg )
Stufe 3: Ernster Störfall – Strahlenbelastung der Bevölkerung durch sehr geringes Austreten von radioaktiver Strahlung, schwere Strahlenbelastung oder akute Gesundheitsschäden beim Personal und ein weitgehender Ausfall von Sicherheitsvorkehrungen ( 1975 Greifswald )
Stufe 4: Unfall – Geringe Strahlenbelastung der Bevölkerung, der Reaktorkern oder die radiologischen Barrieren sind beschädigt, es kommt zu einer Strahlenbelastung des Personals, die akut gesundheitsgefährdend wirken kann
Stufe 5: Ernster Unfall – Schwere Beschädigungen am Reaktorkern oder den radiologischen Barrieren führen zu begrenzter Strahlungsbelastung ausserhalb der Anlage und machen den Einsatz von Katastrophenschutzmassnahmen erforderlich
Stufe 6: Schwerer Unfall – Grosse Mengen an radioaktiven Strahlen werden ausserhalb der Anlage freigesetzt und machen den vollen Einsatz an Katastrophenschutzmassnahmen nötig
Stufe 7: Katastrophaler Unfall – Grossflächige, schwere Strahlenkontamination mit langjährigen Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen und die Umwelt ( 1986 Tschernobyl )